Fr., 20.06.25 - So., 22.06.25 Lebendiges Wort, Würzburg

CEF - Christliches Elektronisches Festival

Das Christliche Elektronische Festival (CEF) ist das erste Festival im deutschsprachigen Raum, das elektronische Musik mit christlichen Werten verbindet. Natürlich wird auch christlicher EDM gespielt, aber vor allem saubere Texte in allen elektronischen Genre. Vom 20.–22. Juni 2025 erwartet dich in Würzburg eine einzigartige Mischung aus pulsierenden Beats, tiefgehenden Impulsen, Worship und einer positiven, alkoholfreien Atmosphäre.

>> Early Bird Ticket Wave ist geöffnet.

>> LINE-UP und Programm wird in den nächsten Wochen veröffentlicht.

>> Early Wave: 28.3.25 - 1.5.25

>> Rise Wave II: 1.5.25 - 29.5.25

>> Regular Wave: 29.5.25 - 20.6.25

Tickets

CEF All Days Pass I 20-22. Juni 2025 [Early Wave]

25,00 CHF (inkl. VVK-Gebühren)

Enthält alle 18+ Events. Lautstärke + Pflicht zum Gehörschutz beachtet. AGB gelesen & zugestimmt.

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Verkaufsende: 20.06.25

CEF All Days Pass U18 I 20-22. Juni 2025 [Early Wave]

19,00 CHF (inkl. VVK-Gebühren)

Enthält alle U18 Events. Lautstärke + Pflicht zum Gehörschutz beachtet. AGB gelesen & zugestimmt.

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Verkaufsende: 20.06.25

CEF Crew Pass I 19-22. Juni 2025 [Early Wave]

10,00 CHF (inkl. VVK-Gebühren)

Enthält Kaffee, Wasser, Tee. AGB + Pflicht zum Gehörschutz wg. Lautstärke gelesen & zugestimmt. Volunteer Vertrag zugestimmt. Zutritt Massenquartier.

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Verkaufsende: 20.06.25

CEF All Days VIP I 20-22. Juni 2025 [Early Wave]

127,00 CHF (inkl. VVK-Gebühren)

Enthält alle Events, T-Shirt, Kaffee, Wasser, Tee inkl.. Lautstärke + Pflicht zum Gehörschutz beachtet. AGB gelesen & zugestimmt.

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Verkaufsende: 20.06.25

CEF Supporter Ticket (Fundraising - kein Eintritt)



CHF (inkl. VVK-Gebühren)

Support-Ticket

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Verkaufsende: 20.06.25

Warm-Up Day I 20. Juni 2025 [Early Wave]

12,00 CHF (inkl. VVK-Gebühren)

Verkaufsende: 20.06.25

After Party U18 I 20. Juni 2025 [Early Wave]

5,00 CHF (inkl. VVK-Gebühren)

Enthält Zutritt zur Afterparty von 21-24 Uhr. AGB + Pflicht zum Gehörschutz wg. Lautstärke gelesen & zugestimmt.

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Verkaufsende: 20.06.25

Lounge Event I 20. Juni 2025 [Early Wave]

6,00 CHF (inkl. VVK-Gebühren)

Verkaufsende: 20.06.25

Club Day Pass I 21. Juni 2025 [Early Wave]

17,00 CHF (inkl. VVK-Gebühren)

Enthält Zutritt zur Clubveranstaltung von 15-24 Uhr. AGB + Pflicht zum Gehörschutz wg. Lautstärke gelesen & zugestimmt.

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Verkaufsende: 20.06.25

Club Day Pass U18 I 21. Juni 2025 [Early Wave]

12,00 CHF (inkl. VVK-Gebühren)

Enthält Zutritt zur Clubveranstaltung von 15-24 Uhr. AGB + Pflicht zum Gehörschutz wg. Lautstärke gelesen & zugestimmt.

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Verkaufsende: 20.06.25

CEF All Days Pass I 20-22. Juni 2025 [Rise Wave]

34,00 CHF (inkl. VVK-Gebühren)

Verkauf startet in Kürze
(01.05.25)

Was bedeutet das?

Enthält alle 18+ Events. Lautstärke + Pflicht zum Gehörschutz beachtet. AGB gelesen & zugestimmt.

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CEF All Days Pass U18 I 20-22. Juni 2025 [Rise Wave]

29,00 CHF (inkl. VVK-Gebühren)

Verkauf startet in Kürze
(01.05.25)

Was bedeutet das?

Enthält alle U18 Events. Lautstärke + Pflicht zum Gehörschutz beachtet. AGB gelesen & zugestimmt.

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CEF Crew Pass I 19-22. Juni 2025 [Rise Wave]

10,00 CHF (inkl. VVK-Gebühren)

Verkauf startet in Kürze
(01.05.25)

Was bedeutet das?

Enthält Kaffee, Wasser, Tee. AGB + Pflicht zum Gehörschutz wg. Lautstärke gelesen & zugestimmt. Volunteer Vertrag zugestimmt. Zutritt Massenquartier.

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CEF All Days VIP I 20-22. Juni 2025 [Rise Wave]

127,00 CHF (inkl. VVK-Gebühren)

Verkauf startet in Kürze
(01.05.25)

Was bedeutet das?

Enthält alle Events, T-Shirt, Kaffee, Wasser, Tee inkl.. Lautstärke + Pflicht zum Gehörschutz beachtet. AGB gelesen & zugestimmt.

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CEF Supporter Ticket (Fundraising - kein Eintritt)


CHF (inkl. VVK-Gebühren)

Verkauf startet in Kürze
(01.05.25)

Was bedeutet das?

Warm-Up Day I 20. Juni 2025 [Rise Wave]

15,00 CHF (inkl. VVK-Gebühren)

Verkauf startet in Kürze
(01.05.25)

Was bedeutet das?

After Party U18 I 20. Juni 2025 [Rise Wave]

7,00 CHF (inkl. VVK-Gebühren)

Verkauf startet in Kürze
(01.05.25)

Was bedeutet das?

Enthält Zutritt zur Afterparty von 21-24 Uhr. AGB + Pflicht zum Gehörschutz wg. Lautstärke gelesen & zugestimmt.

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Lounge Event I 20. Juni 2025 [Rise Wave]

8,00 CHF (inkl. VVK-Gebühren)

Verkauf startet in Kürze
(01.05.25)

Was bedeutet das?

Club Day Pass I 21. Juni 2025 [Rise Wave]

23,00 CHF (inkl. VVK-Gebühren)

Verkauf startet in Kürze
(01.05.25)

Was bedeutet das?

Enthält Zutritt zur Clubveranstaltung von 15-24 Uhr. AGB + Pflicht zum Gehörschutz wg. Lautstärke gelesen & zugestimmt.

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Club Day Pass U18 I 21. Juni 2025 [Rise Wave]

17,00 CHF (inkl. VVK-Gebühren)

Verkauf startet in Kürze
(01.05.25)

Was bedeutet das?

Enthält Zutritt zur Clubveranstaltung von 15-24 Uhr. AGB + Pflicht zum Gehörschutz wg. Lautstärke gelesen & zugestimmt.

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CEF All Days Pass I 20-22. Juni 2025 [Regular Wave]

44,00 CHF (inkl. VVK-Gebühren)

Verkauf startet in Kürze
(29.05.25)

Was bedeutet das?

Enthält alle 18+ Events. Lautstärke + Pflicht zum Gehörschutz beachtet. AGB gelesen & zugestimmt.

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CEF All Days Pass U18 I 20-22. Juni 2025 [Regular Wave]

38,00 CHF (inkl. VVK-Gebühren)

Verkauf startet in Kürze
(29.05.25)

Was bedeutet das?

Enthält alle U18 Events. Lautstärke + Pflicht zum Gehörschutz beachtet. AGB gelesen & zugestimmt.

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CEF Crew Pass I 19-22. Juni 2025 [Regular Wave]

10,00 CHF (inkl. VVK-Gebühren)

Verkauf startet in Kürze
(29.05.25)

Was bedeutet das?

Enthält Kaffee, Wasser, Tee. AGB + Pflicht zum Gehörschutz wg. Lautstärke gelesen & zugestimmt. Volunteer Vertrag zugestimmt. Zutritt Massenquartier.

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CEF All Days VIP I 20-22. Juni 2025 [Regular Wave]

127,00 CHF (inkl. VVK-Gebühren)

Verkauf startet in Kürze
(29.05.25)

Was bedeutet das?

Enthält alle Events, T-Shirt, Kaffee, Wasser, Tee inkl.. Lautstärke + Pflicht zum Gehörschutz beachtet. AGB gelesen & zugestimmt.

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Warm-Up Day I 20. Juni 2025 [Regula Wave]

19,00 CHF (inkl. VVK-Gebühren)

Verkauf startet in Kürze
(29.05.25)

Was bedeutet das?

CEF Supporter Ticket (Fundraising - kein Eintritt)


CHF (inkl. VVK-Gebühren)

Verkauf startet in Kürze
(29.05.25)

Was bedeutet das?

After Party U18 I 20. Juni 2025 [Regular Wave]

9,00 CHF (inkl. VVK-Gebühren)

Verkauf startet in Kürze
(29.05.25)

Was bedeutet das?

Enthält Zutritt zur Afterparty von 21-24 Uhr. AGB + Pflicht zum Gehörschutz wg. Lautstärke gelesen & zugestimmt.

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Lounge Event I 20. Juni 2025 [Regula Wave]

10,00 CHF (inkl. VVK-Gebühren)

Verkauf startet in Kürze
(29.05.25)

Was bedeutet das?

Club Day Pass I 21. Juni 2025 [Regular Wave]

29,00 CHF (inkl. VVK-Gebühren)

Verkauf startet in Kürze
(29.05.25)

Was bedeutet das?

Enthält Zutritt zur Clubveranstaltung von 15-24 Uhr. AGB + Pflicht zum Gehörschutz wg. Lautstärke gelesen & zugestimmt.

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Club Day Pass U18 I 21. Juni 2025 [Regular Wave]

23,00 CHF (inkl. VVK-Gebühren)

Verkauf startet in Kürze
(29.05.25)

Was bedeutet das?

Enthält Zutritt zur Clubveranstaltung von 15-24 Uhr. AGB + Pflicht zum Gehörschutz wg. Lautstärke gelesen & zugestimmt.

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Informationen zu Versand und Zahlung

Fr., 20.06.25
Einlass: 09:30 Uhr
Beginn: 10:00 Uhr
Ende: So., 22.06.25 , 14:00 Uhr

Lebendiges Wort
Ohmstraße 8A
DE-97076 Würzburg

Veranstaltet von:
Hoffnungslabor e.V.
Infos und Kontakt

CEF - Christliches Elektronisches Festival

Das Christliche Elektronische Festival (CEF) bringt elektronische Musik und christliche Werte zusammen – ein Event, das du nicht verpassen solltest! Vom 20.–22. Juni 2025 erwartet dich in Würzburg eine einzigartige Mischung aus pulsierenden Beats, tiefgehenden Impulsen, Worship und einer positiven, alkoholfreien Atmosphäre.

Kein Alkohol, keine Drogen, keine schlechten Texte – dafür Message und Nächstenliebe!

Hier erwarten dich mitreißende DJs, kraftvolle Sounds und eine Atmosphäre, die du so noch nicht erlebt hast.

>> Early Bird Ticket Wave ist geöffnet

>> LINE-UP und Programm wird in den nächsten Wochen veröffentlicht.

Mitarbeiten

Möchtest du tiefer einsteigen? Dann bewirb dich als Mitarbeiter und sei beim Mitarbeitertag am Donnerstag (19. Juni) dabei! Du kannst das Team kennenlernen, mithelfen und bekommst als Dank vergünstigte Konditionen. Wichtig: Als Mitarbeiter solltest du eine persönliche Beziehung zu Jesus haben, bereit sein einen Dienst zu übernehmen und auch am Sonntag 2h länger zu bleiben. Schreib uns eine E-Mail über unsere Website.

Bist du bereit für eine neue Art von Festival? Dann sei dabei und feiere mit uns!

Mehr Infos, Social Media, Programm, Website und Line-Up gibt’s bald – stay tuned!

Noch vorweg

Wir sind ein Pionier-Festival. Das bedeutet, du solltest unbedingt dabei sein – nicht nur, weil es großartig wird, sondern weil du später sagen kannst: „Ich war beim ersten CEF dabei!“

Unser Team? Jung, wild und voller Leidenschaft. Unsere DJs? Absolute Profis. Unsere Mission? Euch ein unvergessliches Erlebnis zu bieten!

Allerdings – kleiner Reality-Check: Erwartet kein Tomorrowland mit Feuerwerk und Lasershow à la Star Wars. Unsere Indoor-Mainstage wird der Hammer, aber vielleicht vergisst der Moderator mal seinen Text oder die Nebelmaschine macht Überstunden. Hey, aller Anfang ist abenteuerlich!

Das hier ist der Startschuss für etwas Großes – und du kannst Teil davon sein! Unterstütze uns mit deinen Talenten, einem Support-Ticket oder einem Gebet.

Gemeinsam bringen wir das CEF an den Start!

Erlebe das ultimative christliche EDM-Festival in Würzburg, Germany! Unser CEDM-lastiges Event bringt die besten christlichen DJs zusammen, um viele viel Stunden voller Techno, Hardstyle, Minimal, Electro und Dance zu feiern – ohne Drogen, ohne Alkohol, aber mit 100 % Jesus, Gospel und Liebe.

Ob Christian Hardstyle, Christian Dance oder Christian Techno – hier vereinen sich kraftvolle Beats mit einer Botschaft, die dein Herz bewegt. Dieses Event ist mehr als eine Party – es ist ein Techno-Gottesdienst, ein Church-Rave, eine Clean-Party mit positiver Energie!

Sei dabei, wenn wir beim Lebendigen Wort die fetten Bässe die Nacht zum Leuchten bringen. God, Love, EDM – Let’s Rave for Jesus! And Jesus loves Electro, das ist sicher!

#christlicherdj #christlichertechno #festival #technogottesdienst #rave #drugfree #ohnedrogen #ohnealkohol #positive #cleanparty #christlicherhouse

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das CEF - Christliches Elektronisches Festival und seine Teilveranstaltungen

1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Teilnahmebedingungen für das CEF Festival und seine Teilveranstaltungen, organisiert von "Lebendiges Wort KdöR" in Kooperation mit "Hoffnungslabor e.V.". Mit dem Erwerb eines Tickets oder der Teilnahme an der Veranstaltung erkennt der Besucher diese AGB an.

2. Ticketarten und -bedingungen Es gibt verschiedene Ticketarten mit unterschiedlichen Zugangsrechten. Eine Rückgabe oder Erstattung ist ausgeschlossen, es sei denn, gesetzliche Bestimmungen oder die AGB von cvents.eu sehen etwas anderes vor. Der Ticketverkauf erfolgt über cvents.eu, sodass auch deren AGB für den Ticketkauf gelten.

3. Anreise und Parken

  • Die Anreise und Übernachtung erfolgen auf eigene Verantwortung. Volunteers haben die Möglichkeit, nach Rücksprache in einem Massenquartier zu übernachten. (siehe Volunteers)
  • Das Parken von Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Bewachung der abgestellten Fahrzeuge.
  • Ordnungsdienstpersonal wird zur Einweisung und zur Kontrolle der Zugangsberechtigungen eingesetzt, jedoch nicht zur Fahrzeugbewachung.
  • Ein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz besteht nicht.
  • Das Parken auf dem Festivalgelände ist nur mit Genehmigung möglich und grundsätzlich Volunteers und Teammitgliedern mit Ausweis vorbehalten.
  • Die Flucht- und Rettungsgassen sowie Bodenmarkierungen der Rettungswege sind zu jeder Zeit freizuhalten.

4. Einlass

  • Der Einlass erfolgt mit einer gültigen Eintrittskarte, die zum einmaligen Besuch der Veranstaltung berechtigt.
  • Beim Einlass erhält der Teilnehmer ein Kontrollband, das ständig am Handgelenk getragen werden muss. Wiedereinlass ist nur mit Kontrollband möglich.
  • Bei jedem Zutritt zum Festivalgelände wird eine Sicherheitskontrolle durch das Sicherheitspersonal vor Ort durchgeführt. Das Sicherheitspersonal kann Leibesvisitationen vornehmen.
  • Besucher sind verpflichtet, den Weisungen des Ordnungspersonals Folge zu leisten.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelnen Besuchern den Einlass zum Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein offensichtlicher, durch Alkohol oder Betäubungsmittel herbeigeführter Zustand des Besuchers oder das Mitführen von verbotenen Gegenständen.
  • Das Mitbringen verbotener Gegenstände (z. B. Glasbehälter, Dosen, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), Fackeln,pyrotechnischen Gegenständen, Trockeneis, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Drohnen (sowie deren Fernsteuerung über dem Gelände), professionelle Kamera- und Tontechnik, Vuvuzelas, Megaphonen, kommerziellen, politischen, nicht-christlich-religiösen Gegenständen aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter, Illegale Drogen, Betäubungsmittel, K.o.-Tropfen und Legal Highs (z.B. Badezusätze), Reizgas, Pfefferspray, Tierabwehrspray und Ähnliches sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art ist untersagt.
  • Das Mitbringen von Alkohol, Drogen und Sucht- oder Rauschmitteln ist untersagt
  • Das Mitbringen von Tieren jeder Art und Größe ist untersagt.
  • Der Veranstalter ist zudem berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.
  • Das Mitbringen von selbst mitgebrachten Getränke und Lebensmitteln ist untersagt. Ausnahmen sind Unverträglichkeiten, hier muss ein ärztliches Attest mitgebracht werden.
  • Besteht ein vorgenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarte oder das Festivalbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

5. Jugendschutz

  • Das CEF Festival ist ausschließlich für Besucher ab 16 Jahren zugänglich.
  • Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren dürfen nur ausgewiesene Teilveranstaltungen in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person besuchen.
  • Besucher ab 18 Jahren sind verpflichtet, den Jugendschutz aktiv zu unterstützen. Jegliche gezielte Kontaktaufnahme zu Minderjährigen ist untersagt.
  • Verhalten, das als unangemessen oder unangemessen vertraulich gegenüber Minderjährigen gewertet werden könnte, ist verboten und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
  • Die Trennung der Altersgruppen wird durch farblich gekennzeichnete Bändchen sichergestellt.
  • Minderjährige, die zu Teilveranstaltungen gehen, bei denen der Jugendschutz gilt, dürfen während der Veranstaltung den für sie freigegebenen Teil des Festivalgeländes nur in Begleitung ihrer Begleitperson verlassen.

6. Lautstärke und Gehörschutz

Dem Besucher ist bewusst, dass beim CEF Festival und seinen Teilveranstaltungen, insbesondere vor den Bühnen, eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Das Anhören der Musik ohne Ohrschützer erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Der Veranstalter ist bestrebt, durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung und Frequenzanpassungen der individuellen Veranstaltungsorte sicherzustellen, dass der Besucher durch den Schallpegel keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen. Ohrstöpsel sind vor Ort erhältlich. 
  • Der Aufenthaltsort vor bzw. auf den jeweiligen Bühnen sowie die Aufenthaltsdauer ist durch den Besucher an die jeweils individuellen Hörgewohnheiten und die damit verbundene Zuträglichkeit anzupassen. 
  • Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt wurde.

7. Hausrecht und Verhalten auf dem Festivalgelände

  • Das Hausrecht liegt beim Veranstalter. Den Weisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
  • Auf dem Festivalgelände sind insbesondere untersagt:
  • Verbotene Gegenstände
  • Körperliche Gewalt
  • Werfen von Gegenständen
  • Beschmutzen oder Beschädigen von Anlagen und Gegenständen
  • Urinieren oder Verrichten der Notdurft außerhalb der Toiletten
  • Gewerbliche Tätigkeiten ohne Genehmigung
  • Durchführen von Werbemaßnahmen oder Marketingaktionen
  • Klettern auf Bühnen, Technik, Zelte oder Traversen
  • Umgehen von Absperrungen, Aufhalten in Brandschutzzonen
  • Betreten des Künstlerbereiches
  • Laut hörbares Abspielen von Medien mit ungeprüften Texten auf dem Festivalgelände
  • Rauchen (inklusive Vapes und E-Zigaretten) ist nur in ausgewiesenen Aussenbereichen gestattet.
  • Der Konsum von Alkohol, Drogen und Rauschmitteln sind strengstens untersagt.
  • Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung des Veranstalters eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen.

8. Müllentorgung und Sauberkeit

  • Abfälle sind in den bereitgestellten Tonnen zu entsorgen.
  • Müll ist zu vermeiden und zu trennen.
  • Herrenlose Gegenstände, insbesondere Abfall und Pfandflaschen, werden vom Veranstalter entsorgt.
  • Sanitäranlagen sind einwandfrei zu hinterlassen

9. Fotografieren, Filmen und Videoüberwachung

  • Das Festivalgelände kann aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden.
  • Besuchern ist es gestattet, mit Smartphones oder Digitalkameras Fotos für private Zwecke zu machen. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei zu wahren.
  • Das Mitschneiden der Vorträge, Musikdarbietungen und der Versuch, die Setlists zu kopieren, ist untersagt.
  • Jede darüber hinausgehende Film- oder Tonaufnahme sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters ist untersagt.
  • Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung des Festivals, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.

10. Volunteer-Vertrag

  • Bevor ein Volunteer einen Crew-Pass erwirbt, muss er sich mit dem Veranstalter abstimmen, um festzulegen, ob er flexibel oder gezielt eingesetzt wird.
  • Jeder Volunteer verpflichtet sich, täglich eine Schicht oder zwei kurze Schichten in dem zugewiesenen Bereich zu übernehmen.
  • Jeder Volunteer verpflichtet sich, sich nach Einweisung an die für den Bereich geltenden Vorschriften und Richtlinien zu halten.
  • Der Veranstalter strebt an, die Einsatzplanung so zu gestalten, dass jeder Volunteer die Möglichkeit hat, auch an Programmpunkten teilzunehmen.
  • Volunteers dürfen in den Gemeinschaftsunterkünften mit ihrer eigenen Iso-Matte und einem Schlafsack übernachten.
  • Am Sonntag müssen Volunteers ihre Schlafquartiere bis spätestens 9:00 Uhr gesäubert hinterlassen, da diese Räume für Gottesdienste und Kinderdienste genutzt werden.
  • Volunteers stellen den Veranstalter von jeglicher Haftung und Schadenersatz während ihres freiwilligen Einsatzes frei. Der Einsatz erfolgt ehrenamtlich, um den ideellen Zweck des Veranstalters zu unterstützen..

11. Haftungsausschluss

  • Der Veranstalter haftet nicht für verlorene oder gestohlene Gegenstände. Wertgegenstände sollten sicher verwahrt oder im Auto aufbewahrt werden.
  • Das Parken geschieht auf eigene Gefahr.
  • Die Haftung für Schäden jeglicher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf vorhersehbare Schäden.

12. Datenschutz

Der Veranstalter erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten der Besucher zum Zweck der Veranstaltungsorganisation, Ticketabwicklung und Festivaldurchführung. Die Daten können zur Bearbeitung und Abwicklung des Ticketkaufs an Dritte (z. B. cvents.eu) übermittelt werden. Weitere Informationen sind der Datenschutzrichtlinie des Veranstalters zu entnehmen.

13. Ausfall oder Verlegung der Veranstaltung

  • Die Veranstaltung kann verlegt oder abgesagt werden. Besucher sollten sich vor Reiseantritt auf der Festivalwebseite und auf Social-Media Konten über Änderungen informieren.
  • Teilnehmer werden gebeten, "cef.dance" auf Social Media zu folgen, um über Updates und Änderungen informiert zu bleiben.
  • Im Falle einer Absage oder Verlegung gelten die jeweiligen Regelungen des Ticketanbieters.

14. Umtausch/Rückgabe

Ein Umtausch und die Rücknahme bereits gekaufter Eintrittskarten sind grundsätzlich ausgeschlossen. Auch bei Verlust der Eintrittskarte ist kein Ersatz möglich. Ausnahmen sind Absage oder die terminliche Verlegung einer Veranstaltung. Eintrittskarten können in diesem Fall bei der Vorverkaufsstelle, bei der sie erworben wurden, zurückgegeben werden. Wird die Veranstaltung – in zumutbarem Rahmen – örtlich verlegt, behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf den Besuch eines bestimmten Veranstaltungsortes besteht nicht. Wird die Veranstaltung aufgrund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt), ist das Recht des Besuchers, vom Vertrag zurückzutreten, ausgeschlossen. Im Falle der Absage oder des Abbruchs wird der Veranstalter die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. Wird die Veranstaltung verschoben oder – im Falle der Absage oder des Abbruchs – nachgeholt, behalten die Tickets für den Ersatztermin der Veranstaltung ihre Gültigkeit.

15. Ergänzende Bestimmungen

Die AGB von cvents.eu gelten zusätzlich für den Ticketverkauf und Rückgabeoptionen. 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

16. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Würzburg.
  • Der Veranstalter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  • Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
  • Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Mit dem Kauf eines Tickets oder der Teilnahme an der Veranstaltung akzeptieren die Besucher diese AGB.



Veranstaltet von
Hoffnungslabor e.V.

       


Die Veranstaltung wird durch "Hoffnungslabor e.V." organisiert und ist der rechtliche Ansprechpartner. Der Veranstalter ist für diese Seite und dessen Inhalte verantwortlich.